Nach bestandener Führerscheinprüfung musst du noch 2 Perfektionsfahrten in der Fahrschule sowie ein Fahrsicherheitstraining mit anschließendem verkehrspsychologischen Gruppengespräch absolvieren. Es gibt aber keine weitere Prüfung!
Eine Übersicht der gesetzlichen Fristen findest du hier.
Mehrphasenausbildung für Klasse B, A und 17
Klasse B
1. Perfektionsfahrt innerhalb von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines.
Fahrsicherheitstraining mit anschließendem verkehrspsychologischen Gruppengespräch innerhalb von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines.
2. Perfektionsfahrt innerhalb von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines . Die 2. Perfektionsfahrt darf frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt erfolgen.
Klasse A
Fahrsicherheitstraining mit anschließendem verkehrspsychologischen Gruppengespräch innerhalb von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines.
Perfektionsfahrt innerhalb von 4-14 Monaten nach Führerschein.
L17
Fahrsicherheitstraining mit anschließendem verkehrspsychologischen Gruppengespräch innerhalb von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines.
Perfektionsfahrt innerhalb von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung ab Abholung des Führerscheines. Die 2. Perfektionsfahrt darf frühestens 3 Monate nach der ersten Perfektionsfahrt erfolgen.
ÖAMTC-Fahrsicherheitstraining
Das Fahrsicherheitstraining muss in einer qualifizierten Institution absolviert werden. Im Bezirk St. Veit/Glan empfehlen wir das ÖAMTC Fahrsicherheitszentrum in Mail.
Anmeldung zum ÖAMTC-Fahrsicherheitstraining. Hier...