Die Lenkberechtigung der Klasse C bzw. CE kann mit 18 Jahren in Verbindung mit der Klasse B erworben werden.
Bis zur Erreichung des 21. Lebensjahres ist diese Klasse auf C1 beschränkt: ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 7500 kg darf nicht überschritten werden (Ausnahme: Berufskraftfahrerqualifikation)
Der Führerschein der Klasse C/CE kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Führerschein der Klasse B muss vorhanden sein.
Und so geht´s:
Ab 18 Jahren!
Die C-Ausbildung ist ab 18 Jahren möglich. Nach Wunsch kannst du den C-Schein gleichzeitig mit dem B-Schein machen!
Um den LKW Schein auch gewerblich nutzen zu können, ist eine Berufskraftfahrerqualifikation zu machen. Diese besteht zusätzlich aus einer theoretischen wie auch aus einer praktischen Prüfung. Du kannst im Zuge der „normalen“ praktischen Führerscheinprüfung die praktische Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung gleich bei uns mitzumachen.
Für die praktische Prüfung musst du deine praktische Ausbildung abgeschlossen haben, die theoretische Prüfung bestanden haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Lichtbildausweis mitbringen!
Du bekommst sofort nach bestandener praktischer Prüfung einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, welcher einen Monat und nur im Bundesgebiet Österreich gültig ist. Den Scheckkartenführerschein erhälst du per Post, sobald du sämtliche Gebühren auf dem Kostenblatt eingezahlt hast.
Bitte beachte, dass Führerscheinanträge nach 18 Monaten ablaufen und von der Behörde geschlossen werden, egal ob beendet oder nicht!