Die Lenkberechtigung der Klasse F ist keine international anerkannte Führerscheinklasse und ist nur in Österreich und Staaten, welche den F-Schein ausdrücklich anerkannt haben, gültig.
Was beinhaltet die Klasse F? • Zugmaschinen, Motorkarren und (landwirtschaftliche) selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h • Einachszugmaschinen bis 25 km/h • Sonderkraftfahrzeuge
Und so geht´s:
Schon ab 16!
Die F-Ausbildung ist bereits ab 16 Jahren möglich. Sie ist jedoch auf landwirtschaftliche KFZ eingeschränkt. Mit der Ausbildung darf ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
20 theoret. Unterrichtseinheiten allgemeine Straßenverkehrsbestimmungen, wenn du noch keine andere Führerscheinklasse besitzt (z.B.: Klasse B; Moped gilt in diesem Fall nicht)
4 praktische Einheiten - Übungsplatz und Ausfahrt
Kurs: Freitags nachmittag nach Bedarf. Die allgemeinen Straßenverkehrsbestimmungen werden im PKW-Kurs durchgenommen. Die praktischen Einheiten werden individuell mit dir persönlich ausgemacht.
Diese darfst du sofort nach Absolvierung des theoretischen Kurses ablegen. Bei Ausdehnung werden nur die klassenspezifischen Module abgefragt. Bei Vollausbildung mit 16 Jahren werden zusätzlich auch die allgemeinen Straßenverkehrsbestimmungen abgefragt.
Für die praktische Prüfung musst du deine praktische Ausbildung abgeschlossen haben, die theoretische Prüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sein.
Du bekommst sofort nach bestandener praktischer Prüfung einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, welcher einen Monat und nur im Bundesgebiet Österreich gültig ist. Den Scheckkartenführerschein erhälst du per Post, sobald du sämtliche Gebühren auf dem Kostenblatt eingezahlt hast.
Bitte beachte, dass Führerscheinanträge nach 18 Monaten ablaufen und von der Behörde geschlossen werden, egal ob beendet oder nicht!